Vorsorge Augen
Medizinische Vorsorge und Sehhilfen bei der Bildschirmarbeit
Übersicht:
- Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen arbeitsmedizinische Untersuchungen anzubieten und die Kosten dafür zu tragen.
- Stellt sich heraus, dass der Betroffene eine Bildschirmbrille benötigt, hat der Arbeitgeber ebenfalls die Kosten zu übernehmen.
- Insbesonder bei Älteren kann eine speziell für die Sehentfernung am Bildschirm passende Brille notwendig sein.
- Die Bildschirmbrille verbleibt im Eigentum des Arbeitgebers, es sei denn es gelten andere betriebliche Vereinbarungen .
Inhalt dieses Artikels
- Medizinische Vorsorge und Sehhilfen bei der Bildschirmarbeit
- Vorsorge Augen für Bildschirmarbeiter*innen
- Arbeitsschutzaufgabe Vorsorge und Brille
- Wer hat Anspruch auf Vorsorge und Brille?
- Schlechte Sicht für über 40-jährige
- Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
- Kostenübernahme – oder Zuschuss?
- In den Betrieben Vereinbarungen abschließen
- Übungen zur Entspannung der Augen
Mehr erfahren und aktiv werden
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