Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
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Gesetze & NormenRechtsquellen
Gesetze
◊ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 6 Dokumentation o § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
◊ Sozialgesetzbuch VII
- § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
◊ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- § 87 (1) Nr. 7 Mitbestimmung bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften
Staatliche Technische Regeln
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention (kommentierte Fassung der Vorschrift 1)
Rechtsprechung
LAG Hamburg v. 21.9.2000, Aktenzeichen 7 TaBV 3/98
Mitbestimmung bei Gestaltung der Dokumentation
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei folgenden Regelungsgegenständen des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung:
- Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG und § 3 Bildschirmarbeitsverordnung ;
- Ausgestaltung der Dokumentation gemäß § 6 ArbSchG ;
- Unterweisung der Arbeitnehmer gemäß § 12 ArbSchG ;
- Maßnahmen des Gesundheitsschutzes gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 ArbSchG sowie §§ 4 und 5 Bildschirmarbeitsverordnung einschließlich einer Pausenregelung und präventiver Maßnahmen des Gesundheitsschutzes;
- betriebliche Maßnahmen der Organisation des Gesundheitsschutzes gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG ;
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß § 11 ArbSchG und § 6 Bildschirmarbeitsverordnung.
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- Literatur
- Praxishilfe: Beispiel Formblatt einer Dokumentation
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