Einstellungsuntersuchungen
Übersicht
- Wer einen neuen Job anfängt, muss häufig eine Einstellungsuntersuchung über sich ergehen lassen.
- Doch für viele dieser Untersuchungen gibt es überhaupt keine gesetzlichen Grundlagen.
- Arbeitsrechtler sehen sie sogar als rechtswidrig an.
- Grundsätzlich muss der Bewerber bzw. die Bewerberin solchen Untersuchungen zustimmen.
- Der Betriebsarzt darf ihn zudem nicht alles fragen und der neue Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ist nicht gezwungen, auf alles wahrheitsgemäß zu antworten.
- Finden solche Untersuchungen in einem Unternehmen statt, sollte der Betriebsrat aktiv werden.
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