Telearbeit ist eine Organisationsform von Arbeit, die ausschließlich oder alternierend an einem außerhalb des Betriebes liegenden Arbeitsplatz verrichtet wird.
Auch bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes sind die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich.
Bei Telearbeit in der häuslichen Sphäre ergeben sich für die Umsetzung des Arbeitsschutzes besondere Regelungsbereiche und Fragestellungen.
Telearbeit ermöglicht in starkem Maße ein selbstbestimmtes Arbeiten ohne direkte Kontrolle der Vorgesetzten.
Telearbeiter genießen wie alle Beschäftigten den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.