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Expertenwissen
Normen

Autorin: Jutta Weber-Bensch

Übersicht

  • Normen definieren Standards und erleichtern wesentlich den nationalen und internationalen Handel.
  • Normen sind zunächst freiwillige Übereinkünfte und erreichen erst über die Bezugnahme in Gesetzen, Verordnungen oder Verträgen verbindlichen Status.
  • Normen regeln in Deutschland zu über 80 % technische Details von Produkten oder Verfahren. Sie enthalten Muss- oder Soll-Vorschriften.
  • Ergonomische Normen lassen meist Spielräume für die Vielfalt betrieblicher Bedingungen.
  • Seit geraumer Zeit werden auch Managementsysteme, z.B. das betriebliche Qualitäts- und Umweltmanagement oder Regeln der organisatorischen Arbeitsgestaltung genormt.
  • Normen stellen den Stand der Technik und der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse dar, der sich im Zeitverlauf verändern kann.
  • Das Deutsche Institut für Normung DIN ist seit 1975 per Vertrag mit der Bundesregierung die herausgehobene Normungsorganisation in Deutschland.

Normen setzen Standards für die Wirtschaft

Normen sind zunächst freiwillige Übereinkünfte derjenigen, die sie formulieren. Sie sind fast so alt wie die menschliche Gesellschaft. Technische Normen legen z.B. Abmessungen und Gewichte sowie Messverfahren für Produkte fest. Bereits im alten Ägypten gab es Schablonen für die Herstellung gleichförmiger Ziegelsteine.

Im Laufe der Industrialisierung und der globalen Erweiterung des Handels gewannen Normen zunehmend an Bedeutung. Häufig beeinflussten zunächst Abnahmevorschriften z.B. des Militärs, der stattlichen Post oder anderer staatlicher Institutionen die Entstehung von Normen. Seit den zwanziger Jahren existieren in Deutschland Normungsinstitutionen.

Zu den bekanntesten Normen zählen wohl die Papierformate wie DIN A 4. Von großer internationaler Bedeutung sind beispielsweise auch Normen über die Größe von Bank-, Kredit- und Telefonkarten oder über die Abmessungen von Frachtcontainern. In den letzten Jahren haben in der Wirtschaft die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9000 ff. sowie des betrieblichen Umweltschutzmanagements nach der Normenreihe ISO 14000 ff zugenommen.

Normsetzung

In Deutschland gibt es ca. 150 Normungsorganisationen. Herausgehoben ist das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN), dem mehr als 5000 Mitglieder angehören. Hier arbeiten Hersteller, Handel, Verbraucher, Handwerk, Dienstleister, Wissenschaft, technische Überwachung und Staat zusammen. Das DIN ist eine privatrechtliche Institution.

Weitere Normungsorganisationen sind z.B. der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik VDE, die Deutsche Kommission für Elektrotechnik, Elektronik, und Informationstechnik, der Verband Deutscher Ingenieure VDI oder die Berufsgenossenschaften, welche mit staatlicher Genehmigung verbindliche Berufsgenossenschaftliche Vorschriften erlassen.

Der Staat fördert die Arbeit privatrechtlicher Normungsorganisationen, er selbst konzentriert sich auf Schaffung grundlegender Schutzbestimmungen und die Überwachung.

Definition von Normen und Normung

Das DIN versteht Normen als "Regeln der Technik". Sie dienen lt. DIN der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, der Sicherheit, dem Umweltschutz und der Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit.

"Normung ist die planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit."(DIN 820-1)

Die Arbeit des DIN ist an folgenden Grundgedanken orientiert:

  • Ausrichtung am allgemeinen Nutzen
  • Internationalität

Das Normungsverfahren bei DIN   

Das Normungsverfahren selbst ist in DIN 820-4 geregelt. Normungsanträge kann jeder stellen. Die DIN-Normentwürfe werden in der Regel von mit Experten/Expertinnen besetzten Fachausschüssen erstellt.

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse sind ohne einen festgelegten Proporz von Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen besetzt. Zur Zeit gibt es 78 Normausschüsse. Gewerkschaftliche Vertreter arbeiten insbesondere in solchen Gremien mit, die sich mit arbeitsschutzsrelevanten Normen befassen.

Öffentlichkeit

Die Normvorlage wird der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie kann Verbesserung verlangen. Jeder Einsprecher muss eingeladen werden und sein Einspruch behandelt werden. Eine Ablehnung des Normentwurfs ist nicht möglich.

Beschlussfassung

Wird bei der Beschlussfassung über einen Entwurf eine Gruppe überstimmt, so kann sie ein Schlichtungsverfahren veranlassen. Verläuft das erfolglos, besteht die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren einzuleiten. Dies ist - nach Aussagen eines DIN-Vertreters - jedoch sehr selten nötig, da in der Regel tatsächlich ein Konsens erreicht wird.

Die Beteiligung der Interessengruppen und der Öffentlichkeit am Normungsprozess stellt sicher, dass die erarbeiteten Normen eine breite Akzeptanz finden.

Aktualität

Fertige DIN-Normen werden spätestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität überprüft und ggf. dem weiterentwickelten Stand der Technik angepasst.

Europäische und internationale Zusammenarbeit

Das DIN und seine Organe sind die autorisierte deutsche Vertretung in Gremien der internationalen und der europäischen Normungsorganisationen. Bei der Arbeit des DIN geht der Anteil an rein nationaler Normung seit 1984 kontinuierlich zurück und beträgt zur Zeit weniger als 15 Prozent.

Internationale Normen wie ISO gelten in Deutschland nur, wenn das DIN sie ausdrücklich übernimmt.

Einen Überblick über die Normungsgremien bietet die nachfolgende Grafik. Die Verbindungspfeile bezeichnen eine unterschiedliche Qualität von Einflüssen und Kooperationen.

Bild 1: Überblick über die internationalen und nationalen Normungsgremien.

Internationale Normung

Die älteste internationale Normungsorganisation ist die Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission, IEC), die Normen im Bereich der Elektrotechnik erarbeitet und damit viele Produktnormen, die für den Arbeitsschutz wichtig sind. In der Internationalen Organisation für Normung (International Organization for Standardization, ISO) arbeiten die nationalen Normungsorganisationen von etwa 150 Ländern zusammen. Ihre Arbeit orientiert sich ähnlich wie die des DIN am Grundsatz der Freiwilligkeit. Ähnlich wie die DIN-Normen werden auch ISO-Normen weitgehend nach dem Konsensprinzip erstellt.

Weitere Normungsinstitutionen, die auf internationaler Kooperation beruhen sind ITU (International Telecommunication Union), CIE (International Commission on Illumination), IAEA (International Atomic Energy Agency), ILO (International Labor Office) oder WHO (World Health Organization).

Europäische Normung

Europäische Normungsgremien

Die verstärkte europäische Zusammenarbeit führte 1957 zur Gründung der Europäischen Kommission für Normung CEN und des Europäischen Elektrotechnischen Normungskomitees CENELEC, die ihren Sitz in Brüssel haben. Das Europäische Institut für Normung im Bereich der Telekommunikation ETSI hat seinen Sitz in Frankreich. Im CEN sind die nationalen Normungsorganisationen aller EU- und EFTA-Länder vertreten. Weitere nationale Normungsinstitute, beispielsweise das türkische, sind dem CEN angegliedert.

Harmonisierte technische Normung für den einheitlichen Binnenmarkt

Ziel der europäischen technischen Normung ist es, zur Erfüllung der grundlegenden Schutzziele der EU-Richtlinien zur Harmonisierung des Marktes nach Art. 95 EG-Vertrag (ex-Art. 100a) beizutragen. Hier finden sich Bau- und Ausrüstungsanforderungen, wie z.B. in der Maschinenrichtlinie.

Die harmonisierten EU-Normen EN konkretisieren die Richtlinien, sie enthalten Beschreibungen möglicher technischer Lösungen. Durch die freiwillige Beachtung der anerkannten Normen soll das festgeschriebene Sicherheitsniveau in ganz Europa erreicht werden.

Europäische Normung orientiert sich an den internationalen Normen. Europäische Normen müssen national, also vom DIN übernommen werden (DIN EN).

Auftrag der EU-Kommission

Die harmonisierten Normen werden per Auftrag der EU-Kommission (Mandatierung) von den europäischen Normungsgremien erstellt und ratifiziert. Anträge auf Normung können aber auch von Privaten gestellt werden.

  • Die europäischen Normen EN sind unverbindlich, Hersteller z.B. müssen sie nicht beachten, wenn sie auf anderen Wegen die Sicherheitsanforderungen ereichen. Gleichzeitig gilt jedoch, dass bei Beachtung der Normen vermutet werden kann, dass die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen einer europäischen Richtlinie erfüllt sind.

Ein Produkt eines Hersteller ist dann EN-konform, er kann es mit einem CE-Zeichen versehen und innerhalb der EU frei damit handeln. Für den Verbraucher sollen die EN Schutz bieten und das Vertrauen in Produkte und Dienstleistungen stärken.

Bisher keine Ausfüllung der Arbeitsschutz-Richtlinien durch Normen

Für die Umsetzung von Arbeitsschutz-Richtlinien nach Art. 137 (ex Art. 118a) EG-Vertrag gibt es keinen EU-Normungsauftrag, laut EU-Kommission ist keine Ausfüllung durch EU-Normen vorgesehen. Für die Konkretisierung von Arbeitsschutz-Richtlinien sieht die EU verbindliche nationale Regelungen vor.

Auch die Unfallversicherungsträger und DIN haben in dem sog. Gemeinsamen Deutschen Standpunkt empfohlen, von deutscher Seite aus keine europäischen Normungsprojekte in diesem Bereich zu initiieren, es sei denn, es handele sich um das Ziel der Verständigung (Normierung von Begriffen und Definitionen) oder der Sicherung der Vergleichbarkeit (Mess- und Prüfverfahren). Begründet wird dies damit, dass im Bereich der Ergonomie der jeweilige sozialpolitische Kontext berücksichtigt werden sollte.

Gleichwohl existieren zu einzelnen Bereichen des Arbeitsschutzes  durchaus gültige europäische Normen, beispielsweise zur Bildschirmarbeit die Normenreihe EN ISO 9241.

In der Diskussion war beispielsweise auch die europäische und internationale Normung von Arbeitsschutzmanagementsystemen. Eine internationale Normung hierzu wird u.a. von den deutschen Gewerkschaften abgelehnt, da sie hiervon eine Absenkung des Arbeitsschutzniveaus und eine Verwässerung des Arbeitsschutzes befürchten.

Die Koordinierung der Normungsarbeit im Arbeitsschutz

Zur Stärkung des Arbeitsschutzes in der Europäischen Produktnormung und zur Wahrung des deutschen Gestaltungsspielraumes für den betrieblichen Arbeitsschutz wurde 1994 in Deutschland die Kommission Arbeitsschutz und Normung KAN gegründet. Ihre Arbeit wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den gewerblichen Berufsgenossenschaften gefördert.

KAN stimmt das öffentliche Interesse zur arbeitsschutzbezogenen Normung ab und nimmt über Empfehlungen und Stellungnahmen Einfluss auf Normungsprogramme, Normungspolitik und Inhalte einzelner deutscher, europäischer und internationaler Normungsprojekte. Mitglieder der KAN sind je fünf Vertreter des Staates (davon zwei Vertreter aus dem BMWA und 3 Vertreter der Arbeitsschutzbehörden der Länder), der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie ein Vertreter des DIN, ein Vertreter des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und ein Vertreter des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V.

Arbeitsschutz-Normen zur Umsetzung der Gesetze

Die Arbeitsschutzgesetzgebung, wie das Arbeitsschutzgesetz enthalten allgemeine Formulierungen zu Mindestanforderungen und Schutzzielen, die einer Konkretisierung bedürfen. Damit diese immer aktuell bleibt und damit ein ständig verbessertes Schutzniveau erreicht wird, fordert die Gesetzgebung die Berücksichtigung vom Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie der sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§4 ArbSchG). Normen sind ein Teil hiervon. Gesetzliche Generalklauseln wie im ArbschG § 4, im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz oder in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erlauben die laufende Anpassung der Gesetze an den technischen Fortschritt.

Bedeutung der Normen durch gesetzliche Generalklauseln

Als solche sind Normen zwar unverbindlich und haben keine Rechtsnormqualität. Rechtsverbindlichkeit erlangen sie nur durch Bezugnahme in Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften. Auch ohne ausdrückliche Erwähnung im gesetzlichen Regelwerk dienen sie jedoch der Ausfüllung gesetzlicher Generalklauseln. Durch Beachtung der Normen werden diese unbestimmten gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Somit erhalten Normen indirekt eine Bedeutung, da sie zur Ausfüllung von Gesetzen zu berücksichtigen sind. Berücksichtigen bedeutet, dass dem verantwortlichen Arbeitgeber eine differenzierte Anwendung je nach Art der Gefahren möglich ist. Dagegen ist in der Störfall- oder in der Gefahrstoffverordnung die Anwendung von Normen verbindlicher definiert, sie sind dort zu beachten.

  • Werden Normen nicht berücksichtigt, widerspricht dies der Grundpflicht des Arbeitgebers zur ständigen Verbesserung des Schutzniveaus und möglicherweise wird die Rechtsvorschrift verletzt.
Normen und der Stand der Technik

Eine direkte Bindung von Normen an die Gesetze gibt es nicht, auch andere gleichwertige Lösungen zur konkreten Realisierung eines allgemeinen Schutzziels sind möglich und prioritär muss der Stand der Technik beachtet werden. Dies ist besonders wichtig, weil Normen durch die langjährigen Beschlussverfahren und eventuell fehlende Aktualisierungen ebenfalls schnell veralten können. Die verantwortlichen Normenanwender (im Fall des Arbeitsschutzes die Arbeitgeber) müssen deshalb selbst soviel Sachverstand haben, dass sie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können.

Gestaltungsspielräume

Viele ergonomische Normen lassen Spielraum zur betrieblichen Ausgestaltung und Anpassung an individuelle Gegebenheiten. Dies gilt z.B. für die Normen zur organisatorischen Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit (DIN EN ISO 9241 Teil 2)oder für die Normen zur Software-Ergonomie.

Überwachung

Die Berücksichtigung technischer Regeln bei der Ausfüllung der Gesetze wird vom staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutz überwacht.

Aktuelle Bedeutung von Normen und Normungsverfahren   

Die faktische Bedeutung von Normen zur Schaffung eines einheitlichen Schutzniveaus hängt von ihrer breiten Anerkennung und Anwendung ab. Viele ergonomische Normen werden in der betrieblichen Praxis immer dann, wenn sie Gestaltungsspielräume lassen oder Soll-Bestimmungen enthalten, nicht ernst genommen.

Die Öffentlichkeit nimmt nur wenig Anteil an der Normungsarbeit. Der Einfluss von Anwendern oder Arbeitnehmervertretungen ist begrenzt. Oft werden die Einflussmöglichkeiten auch nicht ausreichend genutzt.

Ein weiteres Problem der Normungsarbeit besteht darin, dass viele internationale wie auch einige europäische Normen bei ergonomischen Anforderungen nicht zwischen den beiden Zielgruppen Hersteller von Produkten und Anwender bzw. Betreiber differenzieren. Im Gegensatz zu den Produktherstellern haben die Anwender die Normen häufig nicht zur Verfügung, weshalb es sinnvoll wäre, Anforderungen an die Betreiber unmittelbar in die Bedienungsanweisungen aufzunehmen.

Informationszentrum Normen   

Am Hauptsitz des DIN besteht seit 1970 das Deutsche Informationszentrum für technische Regeln (DITR). Es wurde mit Unterstützung der Bundesregierung  gegründet und dokumentiert die in Deutschland gültigen technischen Normen und Regeln. Zudem informiert es über alle damit zusammenhängenden Fragen. Das DITR unterhält eine Datenbank mit Hinweisdaten zu den Normen und technischen Regeln. Diese Datenbank umfasst ca. 274.000 Dokumente.

Normenrecherche Arbeitsschutz NoRA   

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) und das Deutsche Informationszentrum für technische Regeln (DITR) im DIN bieten seit 2002 kostenlose Recherchiermöglichkeiten nach arbeitsschutzrelevanten Normen in der Datenbank NoRA.

Zurzeit umfasst diese monatlich aktualisierte Datenbank Informationen zu mehr als 4700 Normen. Außerdem können die in der Umfrage befindlichen Normentwürfe mit Bezug zum Arbeitsschutz abgerufen werden.

Der Servicebereich

Rechtsquellen und Normen

Gesetze und Verordnungen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),  § 4

Literatur   

Zum Einlesen:

Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN) (Hrsg.):
Normen nutzen allen.
Berlin 2004, dowload unter http://www2.din.de

Deutsches Institut für Normung e.V. (Hrsg.):
Die Deutsche Normungsstrategie. Mit einem Vorwort von Wolfgang Clement.
Berlin 2004, dowload unter http://www2.din.de

Gémesi, Olaf:
KAN-Zielsetzung und Organisation
in: KANBRIEF 1/98, download unter http://www.kan.de

Zur rechtlichen Debatte um die Verbindlichkeit:

Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsemaier:
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung -Handkommentar-.
München (Verlag Franz Vahlen), München (Franz Vahlen Verlag) 22. Auflage 2004  (Vorbemerkung vor § 89)

Pieper, Ralf:
ArbSchR. Arbeitschutzrecht. Kommentar für die Praxis zum Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und zu den anderen Arbeitsschutzvorschriften,
Frankfurt am Main (Bund-Verlag), 4. erweiterte und überarbeitete Auflage, 2009 (Einleitung und § 4 ArbSchG)

Zum Vertiefen:

Dienstleistungen - eine neues Feld der Normung
KAN Brief 4/2002
Psychische Belastungen - und Normung
KAN Brief Nr 1/2001
D. Zimmermann: Aktuelle Entwicklungen in der Normung der Bildschirmarbeit
in: KAN Brief Nr 3/99
Cakir/Schäfer:Normung zur Bildschirmarbeit
KAN Bericht Nr. 16, 1997
hg. von Kommission Arbeitsschutz und Normung, Sankt Augustin, download unter  http://www.kan.de

Nachreiner/Schultetus: Normung im Bereich der psychischen Belastung – die Normen der Reihe DIN EN ISO 10075
Hofmann: Normung zur psychischen Belastung - aus Sicht der Arbeitgeber
Bamberg: Normung zur psychischen Belastung - aus Sicht der Arbeitnehmer
in: DIN Mitteilungen Jg 81/2002, Nr. 8, download unter http://www.kan.de (unter Fachbeiträge) 

Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN) (Hrsg.):
DIN-Taschenbuch 353: Ergonomie von Computer-Hardware. Empfehlungen für die Entwicklung, Auswahl und betriebliche Anwendung,
Berlin (Beuth Verlag) 2004 (Das Taschenbuch ist als CD-ROM veröffentlicht.)

Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN) (Hrsg.):
DIN-Taschenbuch 354: Software-Ergonomie. Empfehlungen für die Programmierung und Auswahl von Software,
Berlin (Beuth Verlag) 2004 (Das Taschenbuch ist als CD-ROM veröffentlicht.)

Bücher und Broschüren zur Arbeitsschutzrecht, Mitbestimmung und Normung

DIN-Normen werden allein durch den Beuth Verlag in Berlin vertrieben. In zahlreichen Städten gibt es DIN-Auslegestellen, in denen Normen einsehbar und teilweise auch zu erwerben sind. Einzelne Normen sind teuer, es gibt zu verschiedenen Fachthemen Norm-Bücher über relevanten DIN-Normen.

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Letzte Änderung: 08.10.2004

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Literaturtipps
  • Deutsches Institut für Normung e.V.: Normen nutzen allen. dowload unter http://www2.din.de


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