Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Unfallversicherungsträger)

Autorin: Ulla Wittig-Goetz
Übersicht
- Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie arbeiten als Selbstverwaltungsorgane in paritätischer Besetzung.
- Sie sind zuständig für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
- Dazu haben sie Kontroll- und Beratungsfunktionen in den Unternehmen wahrzunehmen.
- Sie verfügen über eine eigene Rechtsetzungskompetenz.
- Sie sollen zudem den Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken nachgehen.
- Auch die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Arbeitsschützer fällt in das Terrain von Unfallversicherungsträger.
- Sie bieten Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen an.
- Neben der Prävention gehört die Rehabilitation und Entschädigung zu ihrem Aufgabengebiet.
Neben den staatlichen Arbeitsschutzämtern stellen die Unfallversicherungsträger die wichtigsten außerbetrieblichen Institutionen des Arbeitsschutzes dar. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind sie Körperschaften öffentlichen Rechts und nehmen hoheitliche Aufgaben (vom Staat übertragene öffentliche Aufgaben) zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wahr. Ihr Aufgabenbereich hat sich durch neue gesetzliche Grundlagen ausgedehnt.
Wer ist Mitglied?
Zahlende Mitglieder der Berufsgenossenschaften bzw. der Unfallkassen sind die Unternehmen, versichert sind in ihnen die Beschäftigten. Für die Betriebe besteht Zwangsmitgliedschaft.
Organisationsstruktur
Die Berufsgenossenschaften gliedern sich nach Erwerbsbereichen und Branchen, Unfallkassen gibt es im öffentlicher Dienst, gegliedert nach Kommunen oder Aufgaben wie Feuerwehr. Seit dem 01.06.2007 werden die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände von dem gemeinsamen Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)" vertreten.
Zuständigkeitsbereich
Die Unfallvericherungsträger sind zuständig für:
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Selbstverwaltung
Berufsgenossenschaften/Unfallkassen funktionieren als selbstverwaltete Institutionen. Alle Entscheidungen werden in Gremien mit paritätischer Besetzung getroffen, das heißt, in ihnen wirken gleich viele Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. So sind die Sozialpartner verpflichtet, sich in allen wichtigen Fragen zu einigen.
Die Hauptaufgaben der Unfallversicherungsträger im Überblick:
- Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Überwachung
- Beratung
- Aus- und Fortbildung
- Erarbeitung und Erlass von Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, Informationen und Grundsätzen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe
Unfälle und Berufskrankheiten
Die zentralen Aufgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bestehen darin, mit allen geeigneten Mitteln Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten zu vermeiden sowie eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu überwachen. Wenn ein Unfall passiert ist bzw. eine Berufskrankheit vorliegt, müssen sie Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen (z. B. Rentenzahlungen) erbringen.
Erweiterter Präventionsauftrag
Seit einige Zeit haben die Unfallversicherungsträger zudem den Auftrag für die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dieser so genannte "erweiterte Präventionsauftrag" bedeutet, dass die Unfallversicherungsträger für die Vorsorge aller Gesundheitsgefahren im Betrieb zuständig sind, also auch bspw. für Stress und psychische Belastungen. Dazu verpflichtet sie das 1996 verabschiedete neue Sozialgesetzbuch VII.
Weil Prävention nur dann erfolgreich ist, wenn sie an den krank machenden Wurzeln ansetzt, sollen Berufsgenossenschaften auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren nachgehen und bei ihrer Verhütung mit der gesetzlichen Krankenversicherung, also den Krankenkassen, zusammenarbeiten. Dazu wurden bereits Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Sie kooperieren auch mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden.
Zwar ist der Unternehmer für alles verantwortlich ist, was zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlich ist. Die Berufsgenossenschaft hat ihn jedoch dabei zu überwachen und beraten.
Beratungsaufwand steigt
Das Sozialgesetzbuch VII verpflichtet die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zudem, ihre Beratungstätigkeiten zu intensivieren. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Beschäftigten selbst, haben nun erstmals Anspruch darauf, von der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren beraten zu werden.
Das heißt: Jeder Beschäftigte und jeder Betriebsrat oder Personalrat, der im Unternehmen bzw. der Verwaltung Gesundheitsrisiken feststellt, kann sich an die Berufsgenossenschaft wenden.
Rechtsetzungskompetenz
Unfallversicherungsträger verfügen auch über eine eigene Rechtsetzungskompetenz. Sie erstellen meist branchenorientierte Berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften, Informationen und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und kontrollieren, ob Betriebe diese einhalten.
Zugang zu Unternehmen
Sie haben durch ihre Aufsichtspersonen (Technischer Aufsichtsdienst TAD) jederzeit Zutrittsrecht zu den Betrieben, auch unangemeldet. Um erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz durchzusetzen, können sie entsprechende Anordnungen treffen und sogar Bußgelder androhen. Sie können Auskünfte verlangen, auch wenn es sich um Betriebsgeheimnisse handelt und sind berechtigt die Ursachen von Unfällen und Berufskrankheiten zu ermitteln.
Diese Rechte sind im Sozialgesetzbuch VII zur Gesetzlichen Unfallversicherung festegelegt.
Überwachung, Information und Beratung der Unternehmen sind zentrale berufsgenossenschaftliche Präventionsaufgaben.
Im Rahmen ihres Präventionsauftrages sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, die Überwachung und Beratung der Betriebe durch Aufsichtspersonen zu gewährleisten.
Hilfe bei Gefährdungsermittlung
Viele Unfallversicherungen bieten inzwischen ihre Hilfen bei den vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung an. Dazu haben sie branchen-, arbeitsplatz- und arbeitsverfahrensspezifische Check- und Prüflisten sowie Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen ausgearbeitet. Außerdem können sich die Betriebe dazu von den Fachleuten der Berufsgenossenschaften beraten lassen. Vor allem auch den Klein- und Mittelbetrieben wird Unterstützung angeboten.
Aus- und Fortbildung
Die Unfallversicherungen haben auch für die Aus- und Fortbildung derjenigen zu sorgen, die in den Unternehmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig sind.
Tipps für Betriebs- und Personalräte
Bei Betriebsbegehungen sind Betriebs- und Personalräte zu beteiligen. Sie können sich ebenfalls von den Vertretern der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Fachfragen Unterstützung holen. Auch das mittlerweile umfassende und kostenlose Informationsmaterial sollte genutzt werden. Diese Medien haben den Vorteil, dass sie die „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ wiedergeben. So lassen sich eigene Forderungen aus „unverdächtiger Quelle“ besser untermauern.
Reform der Unfallversicherung
Mit dem Koalitionsvertrag 2005 wurde die Erarbeitung eines Konzepts zur Reform der Unfallversicherung beschlossen, um Leistungen zielgenauer zu erbringen und leistungsfähiger zu werden, auch das Ziel des "Bürokratieabbaus" war damit verbunden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begannen freiwillig, durch Zusammenschluss Kosten zu senken und damit letztlich auch die Beiträge für die Unternehmen.
Fusionen
Eine Reform wurde vor allem von den Arbeitgeberverbänden befürwortet. Das 2006 von der Bundesregierung vorgelegte Eckpunktepapier mit den Fusionierungsvorschlägen wurde von den Unfallversicherungsträgern und den Gewerkschaften kritisch gesehen. Der Vorteil der Berufsgenossenschaften, ihr branchenspezifisches KnowHow, könnte durch Reduzierung von Overhead und Personal in Gefahr geraten. Die Fusionen der einzelnen Unfallversicherungsträger wurden im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz UVMG vom 30.10.2008 beschlossen. Seit 2010 gibt es nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften.
Die gewerblichen und die öffentlichen Unfallversicherungsträger gründeten bereits 2007 einen gemeinsamen Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" - die Fusion von HVBG (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) und BUK (Bundesverband der Unfallkassen). Darin sind heute 70 Millionen Menschen (inkl. Schüler/-innen) versichert. Er hat wie bisher eine Selbstverwaltungsstruktur, die Rechtsaufsicht des Bundesarbeitsministeriums wurde allerdings ausgeweitet. Eine Verpflichtung zur Kostenoptimierung bei den Verwaltungskosten wurde ebenfalls im UVMG festgelegt.
Parallel dazu gab es Diskussionen um die Veränderungen des Leistungsrechts, insbesondere um die Kürzungen der Leistungen bei Wegeunfällen - die sich vorerst nicht durchsetzten, und um eine Reform der Unfallrenten. Neu ist die Möglichkeit, die Unfallrente als einmalige Abfindung auszuzahlen.
GDA - Gemeinsame Strategie
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz UVMG von 2008 schafft die Grundlage für einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Arbeitschutzaktivitäten im dualen deutschen System - zur "Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie" – kurz GDA. Staatliche Aufsichtsbehörden und die Präventionsdienste der Unfallversicherung sollen zukünftig gemeinsame Ziele verfolgen. Ressourcen sollen effizienter und effektiver genutzt werden, Doppelkontrollen von Staat und BG im Betrieb sind damit in Zukunft ausgeschlossen.
Deutschland will so dazu beitragen, die Ziele der Europäischen Union im Arbeitsschutz zu erreichen, die sich vorgenommen hat, die Zahl der Unfälle bei der Arbeit bis 2012 europaweit um ein Viertel zu senken .
Einheitliches und übersichtlicheres Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Die Fusionen der Unfallversicherungsträger, der einheitliche Dachverband DGUV und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA sorgen für eine Vereinheitlichung und Abstimmung des Regelwerks, also der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Informationen und Regeln. Seit 2003 ist die Zahl der Unfallverhütungsvorschriften um mehr als die Hälfte zurückgegangen.
In Zukunft werden neu erlassene Vorschriften der Unfallversicherungsträger die Bezeichnung DGUV erhalten (zur Zeit noch BGV oder GUV - V).
Der Erlass vielfältiger neuer und aus Arbeitschutzgesetzen und Verordnungen abgeleiteter staatlicher Arbeitschutzregeln (wie z.B. Technische Regeln Gefahrstoffe, Technische Regeln Arbeitsstätten, Technische Regeln Betriebssicherheit) reduziert ebenfalls die Zahl der Unfallverhütungsvorschriften.
Der Servicebereich
Rechtsquellen und Normen
Gesetze und Verordnungen
- Sozialgesetzbuch VII, §§ 14 bis 25
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 21
Literatur
Zum Einlesen:
In guten Händen. Ihre gesetzliche Unfallversicherung. Aufgaben, Leistungen und Organisation.
hg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2008. BGI/GUV- I 506
download und Bestellung unter www.dguv.de
Die Position der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention
Posiitonspapier der Selbstverwaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2008
download und Bestellung unter www.dguv.de
Fünf Schritte zur Kundenorientierung - Der Bedarfsorientierte Ansatz in der berufsgenossenschaftlichen Prävention.
Neue Formen der Arbeit 2, hg. vom Fachausschuß Organisation des Arbeitsschutzes des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Ansprechpartner Dr. Ralf Schweer, download: www.dguv.de
Zum Vertiefen:
Gewerkschaft ver.di (Hrsg.):
Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Aktiv gestalten – Leistungen erhalten!
5. Tagung der ver.di-VertreterInnen in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Unfallversicherung am 26./27. April 2007 in Berlin, Tagungsdokumentation 2007; bestellen unter: http://sozialpolitik.verdi.de/
Gewerkschaft ver.di (Hrsg.):
Die Diskussion zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.
4. Tagung der ver.di-VertreterInnen in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Unfallversicherung vom 25./26. April 2006 in Berlin, Tagungsdokumentation 2006; bestellen unter: http://sozialpolitik.verdi.de/
Max Angermaier:
Präventionsauftrag und Selbstverwaltung,
in: Peters, J./Schmitthenner, H. (Hrsg.):
Gute Arbeit. Menschengerechte Arbeitsgestaltung als gewerkschaftliche Zukunftsaufgabe, Hamburg 2003 (VSA Verlag)
Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zur Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
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Verwandte Themen
- Arbeitsschutzgesetz
- Übersicht über das Arbeitsschutzrecht
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Letzte Änderung: 10.1.2010



