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Arbeit im Büro gesund gestalten

Grundwissen
Staatliche Arbeitschutzverwaltung

Autorin: Ulla Wittig-Goetz

Übersicht

  • Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen in den Betrieben.
  • Zudem beraten sie den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten.
  • Der Beratungsbedarf dazu hat sich eher erhöht, denn das neue Arbeitsschutzrecht räumt den Betrieben größere Gestaltungsspielräume ein und neue Belastungen prägen den Arbeitsalltag.
  • Auch Betriebs- und Personalräte können für sich die Kompetenz der Arbeitsschutzbehörden nutzen.
  • Für einen wirksamen Gesundheitsschutz der Beschäftigten sollte eine verbesserte Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern und staatlichen Stellen angepeilt werden.
  • Stattdessen wurde in den letzten Jahren von Politik und Wirtschaft die Existenzberechtigung des dualen Arbeitsschutzsystems ganz in Frage gestellt.

Dort, wo Arbeitsschutzbehörden tätig werden, erfüllen sie eine wichtige Funktion, denn die Liste der Verstöße, die sie in den Unternehmen feststellen, ist meist lang. Ohne sie würde dem Arbeitsschutz eine tragende Säule fehlen. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine von der Hans-Böckler-Stiftung kürzlich in Auftrag gegebene Studie.

Arbeitsschutz steht auf zwei Beinen

Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland stützt sich auf zwei Säulen: zum einen auf die Unfallversicherungsträger, also die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, zum anderen auf die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder, das sind die Ämter für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsämter.

Aufgabenverteilung zwischen beiden

Die staatlichen Arbeitsschutzämter haben die Aufgabe, branchenübergreifend die betriebliche Umsetzung staatlicher Rechtsvorschriften zu kontrollieren. Dies sind bspw. das Arbeitsschutzgesetz,die Bildschirmarbeitsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung, das Arbeitszeitgesetz, die Gefahrstoffverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz usw. Da Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche und Branchen unterschiedliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten aufweisen, sorgt die branchenorientierte Ausrichtung der Berufsgenossenschaften dafür, ihre Aktivitäten auf die Erfordernisse der einzelnen Branchen zu konzentrieren. Sie sind deshalb für die Erstellung branchenbezogener Regelungen zuständig und kümmern sich um deren betriebliche Umsetzung.

Bund und Länder

Auf Bundesebene nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Belange des Arbeitsschutzes wahr. In den einzelnen Ländern liegt die Zuständigkeit bei den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz, wobei es unterschiedliche Bezeichnungen gibt. Auch ihre Struktur und Aufgabenwahrnehmung kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Struktur

Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht gliedert sich in den technischen (Gewerbeaufsichtsbeamte) und medizinischen Aufsichtsdienst (Gewerbeärzte).

Kernaufgaben: Überwachung und Beratung

Zu ihrer Arbeitsweise

Die Gewerbeaufsichtsbeamten werden entweder von sich aus aktiv oder nach Anforderung von außen. Sie haben jederzeit das Recht, Betriebe unangemeldet und auch nachts zu betreten und zu besichtigen. Bei Rechtsverstößen können sie Zwangsmittel (bis hin zu Betriebsstilllegungen) anwenden.

Die Kontrolle bezieht sich bspw. auf

  • die Prüfung von Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen
  • die Untersuchung von Arbeitsverfahren und -abläufen
  • Messungen

Außerdem erfüllen sie beratende Aufgaben in Unternehmen und Dienststellen. Die Grundlage dazu stellt das Arbeitsschutzgesetz (§ 21, Absatz 1) dar. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter der Behörden zu einem umfassenden und präventiven Gesundheitsschutz beitragen müssen. Bei Betriebsbesichtigungen erläutern und begründen sie gesetzliche Vorschriften und helfen bei deren Umsetzung in die Praxis. Ihre Ansprechpartner dabei sind Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beschäftigte und Betriebsräte. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden unterstützen Betriebe zudem durch Informationsmaterial. Sie sind inzwischen jedoch durch jahrelange Personal- und Mittelkürzungen in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Die Arbeitsschutzämter beraten den Arbeitgeber bspw. zur

  • menschengerechten Arbeitsgestaltung und Prävention
  • Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen

Gewerbeärzte

Für arbeitsmedizinische Fragen sind bei der Gewerbeaufsicht staatliche Gewerbeärzte zuständig. Sie haben neben ihrer Aufsichtsfunktion auch noch die Aufgabe, bei einem Berufskrankheitenverfahren zu Entscheidungen der Berufsgenossenschaft Stellung zu nehmen. Sie können bspw. weitere Ermittlungen zur Erhebung der arbeitsbedingten Krankheitsursachen anregen. Dies muss dann in den Rentenausschüssen oder Widerspruchsstellen, die paritätisch besetzt sind, behandelt werden.

Tipps für Betriebsräte

Auch Betriebs- und Personalräte können von sich aus die fachliche Beratung der Ämter für Arbeitsschutz in Anspruch nehmen. Sie sollten diese nicht nur im Konfliktfall als Kontrollorgan nutzen. Die Aufsichtsbehörden und Betriebs- und Personalräte sind sogar zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei Betriebsbegehungen ist die Interessenvertretung zu beteiligen und über alle Anordnungen zu informieren. 

Das Arbeitsschutzgesetz sieht auch ein ausdrückliches Recht der Beschäftigten vor, sich an die zuständigen Behörden wenden zu können.

Zur Kooperation gezwungen   

Gemäß Paragraph 21, Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz und Paragraph 20 Sozialgesetzbuch VII sollen die beiden Säulen des Arbeitsschutzsystems, also die Arbeitsschutzaufsicht der Länder und die Unfallversicherungsträger, bei der Überwachung der Betriebe eng zusammenwirken. Sie sind dazu angehalten, sich gegenseitig über ihre Arbeit zu informieren und sich abzustimmen. Zur Verbesserung dieser Zusammenarbeit werden derzeit in vielen Bundesländern Kooperationsvereinbarungen geschmiedet.

Zur Zukunft des dualen Arbeitsschutzsystems

Seit einigen Jahren wird um die Zukunft des zweigleisig organisierten überbetrieblichen Arbeitsschutzes gestritten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie Arbeitgeberverbände forderte den weitgehenden Abbau der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht und die Übertragung der Überwachungsfunktionen auf die Berufsgenossenschaften. Begründet wird diese Forderung nach der letztendlichen Abschaffung des dualen Systems mit der angeblichen "Doppelarbeit" der beiden Akteure. Bei den Bundesländern deutet sich inzwischen ein Konsens für eine effektivere Kooperation von Unfallversicherung und Arbeitsschutzämtern an. Der DGB macht sich ebenfalls für eine verbesserte Zusammenarbeit der beiden stark sowie ihre Modernisierung. Seine Begründung: Von Jahr zu Jahr würden neue Belastungen, wie Zeitdruck, Leistungsverdichtung, entgrenzte Arbeitszeiten und neue Stressfaktoren zunehmen. Diesen Fragen sollten laut DGB auch seitens der Aufsichtbehörden mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere durch das neue Arbeitsschutzrecht erhielten die Arbeitgeber mehr Gestaltungsspielräume. Hier komme den staatlichen Behörden eine neue Unterstützungs- und Kontrollfunktion zu, um diese wirksam und gesetzeskonform auszufüllen. Dazu müssten Strategien entwickelt werden, wie die Beschäftigten besser geschützt und ihre Interessenvertretungen besser unterstützt werden könnten.

Mit dem Koalitionsvertrag 2005 wurde die Erarbeitung eines Konzepts zur Reform der Unfallversicherung beschlossen, um Leistungen zielgenauer zu erbringen und leistungsfähiger zu werden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben nun freiwillig begonnen, durch Fusionierung Kosten zu senken und damit letztlich auch die Beiträge für die Unternehmen. Eine Fusion der Metall-BG´n hat bereits begonnen.

Parallel dazu gibt es in einigen Bundesländern die Bestrebung , den staatlichen Arbeitsschutz zu kommunalisieren.

Neuer Aufsichtstypus erforderlich 

Nach Ansicht von Fachleuten sollten die staatlichen Arbeitsschutzbehörden in ihren Überwachungs- und Beratungsstrategien verstärkt zu einer Systemkontrolle übergehen. Das heißt, sie kontrollieren weniger betriebliche Details, sondern sind auf die Verankerung des Arbeitsschutzes in der betrieblichen Organisation orientiert. Teilweise wird dies bereits praktiziert.

Der Servicebereich

Rechtsquellen und Normen 

Gesetze und Verordnungen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbschG)
    • § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
    • § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
    • § 23 Ermächtigung zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften
    • § 24 Bußgeldvorschriften
    • § 26 Strafvorschriften
    • § 17 Abs. 2 Rechte der Beschäftigten (Recht auf Anrufung der zuständigen Behörde unter bestimmten Voraussetzungen)

Literatur  

Zum Einlesen:

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Pfade im Vorschriftenlabyrinth,
Bestelladresse: Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit, Schanzenstr. 75, 20357 Hamburg,
Tel.: 040/439 2858, Fax: 040/439 2818. E-Mail: buero@arbeitundgesundheit.de b.zw. www.arbeitundgesundheit.de

Eckpunkte des DGB für eine Reform des dualen Arbeitsschutz-Systems,
in: Gute Arbeit. Zeitschrift für Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung, Heft 5/2005, AIB-Verlag

Vom Sinn und Zweck einer staatlichen Arbeitsschutzaufsicht,
in: ebenda oder im Internet unter http://www.gutearbeit-online.de/archiv/beitraege/2005/2005_05_10_13.pdf .

Zum Vertiefen:

Ralf Pieper/Bernd-Jürgen Vorath (Hrsg.):
Handbuch Arbeitsschutz. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb,
Frankfurt/Main (Bund-Verlag) 2. Auflage 2005

Axel Herbst:
Transparenzstudie zur aktuellen Konzeption und Tätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsicht) in 16 Bundesländern,
Abschlussbericht für die Hans-Böckler-Stiftung, Hamburg 2004

Nützliche Links zur Debatte um die Zukunft des dualen Systems
www.gutearbeit-online.de
www.praevention-online.de/pol/suche.html (Stichwort Arbeitsschutz und Deregulierung)

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Letzte Änderung: 31.10.2005

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Rechtsquellen
  • Arbeitsschutz-
    gesetz


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Literaturtipps
  • Vom Sinn und Zweck einer staatlichen Arbeitsschutzaufsicht,
    in: Gute Arbeit 5/2005 


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