Fußstütze

Autorin: Ulla Wittig-Goetz
Übersicht
- Besonders bei kleinen Personen können Fußstützen zu einer ergonomischeren Sitzposition an nicht höhenverstellbaren Tischen beitragen.
- Allerdings müssen sie bestimmte Anforderungen, wie zum Beispiel die Größe der Stellfläche, erfüllen.
- Besser sind höhenverstellbare Arbeitstische.
- Einige ExpertInnen warnen vor Fußstützen, während andere ihre Vorzüge betonen.
- Auf ihre korrekte Einstellung ist zu achten.
An manchen Arbeitsplätzen können Fußstützen zu einer ergonomischeren Sitzhaltung beitragen. Darauf verweist auch die Bildschirmarbeitsverordnung.
Für wen eignen sich Fußstützen besonders?
Wenn der Arbeitstisch nicht höhenverstellbar ist, kann eine Fußstütze den notwendigen Ausgleich zwischen Tischhöhe und Fußboden herstellen und damit eine einwandfreie Sitzhaltung ermöglichen. Vor allem kleinere Menschen benötigen sie, damit sie die Füße beim Sitzen ganzflächig aufsetzen können. Gerade wenn sich unterschiedlich große Menschen einen Arbeitsplatz teilen, bieten sie Vorteile.
Platz genug muss sein
Die Größe der Stellfläche sollte ausreichend sein, damit die Füße genug Platz haben und sich auch wechselnde Sitzpositionen einnehmen lassen. Der Belag sollte rutschfest für die Füße und auf dem Fußboden sein.
Anforderungen an Fußstützen nach DIN 4556
| Stellfläche | mind. 45 cm breit, mind. 35 cm tief |
| Höhe der Vorderkante | 5 cm |
| Verstellhöhe | bis mind. 11 cm über dem Fußboden verstellbar |
| Neigung | mind. zwischen 5° und 15° neigbar |
Um dynamisches Sitzen zu unterstützen, eignen sich größere Fußstellflächen besser. Die Verstelleinrichtungen müssen einfach zu handhaben sein und dürfen sich nicht unbeabsichtigt verstellen. Höhe und Neigung sollten unabhängig voneinander reguliert werden können.
Die richtige Einstellung macht's
Die Fußstütze ist so einzustellen, dass die Füße ganzflächig auf dem Boden stehen und Ober- und Unterschenkel mindestens einen rechten Winkel bilden.
Fußschalter
An Sitzarbeitsplätzen mit Arbeitsmitteln, die über einen Fußschalter gesteuert werden, z. B. Abspielgeräte von Diktatbändern, sind spezielle Fußstützen erforderlich. Diese haben eine Aussparung für einen Fußschalter. Er muss unverrückbar, flächenbündig und funktionsgerecht in den dafür vorgesehenen Platz eingepasst werden können.
Bild 1: Fußstütze mit Neigung, Höhenverstellbarkeit und rutschfestem Material
(Bildquelle: 3M)
Fußstützen sind eine Notlösung
Seit kurzem streiten allerdings ExpertInnen über Sinn und Unsinn von Fußstützen. Einige warnen sogar vor ihnen. Sie kritisieren, dass sie die notwendige Bewegungsfreiheit und damit dynamisches Sitzen einschränken, weil sie eine bestimmte Beinhaltung und Fußstellung vorgeben. Dies könne zu Ermüdungserscheinungen führen, die Blutzirkulation beeinträchtigen und Durchblutungsstörungen verursachen. Sie plädieren deshalb für höhenverstellbare Arbeitstische, denn sie machen Extravorrichtungen für die Füße überflüssig.
Fußstützen haben Vorzüge
Andere Fachleute hingegen betonen die besonderen Vorteile, die gerade Fußstützen ihren BenutzerInnen bieten. Da die Füße in einer leicht schrägen Position auf dem Boden stehen, entlaste das die Beine und beuge Durchblutungsstörungen, Gefäßerkrankungen usw. vor.
Anordnung Fußstütze
Bild 2: Anordnung der Fußstütze und Sitzhaltung.
(Bildquelle: BG Großhandel und Lagerei-Berufsgenossenschaft, Bildschirmarbeitsplätze, Mainz o.J.)
Ab in den Ergonomie-Fundus
Unternehmen ist generell zu empfehlen, einen "Ergonomie-Fundus" anzulegen, der auch Fußstützen enthält, damit die MitarbeiterInnen individuell ausprobieren können, was ihr Wohlbefinden fördert.
Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung schreibt vor, auf Wunsch eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomische Arbeitshaltung anders nicht erreicht werden kann. Eine DIN-Norm formuliert die Anforderungskriterien, die sie erfüllen muss.
Der Servicebereich
Rechtsquellen und Normen
Gesetze und Verordnungen
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Anhang Punkt 13
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
- Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
- GUV-Informationen GUV-I650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Bundesverband der Unfallkassen 2006 (Nachdruck der BGI 650 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
Normen
- DIN 4556: Büromöbel. Fußstützen für den Büroarbeitsplatz. Anforderungen
Literatur
Zum Einlesen:
G. Richenhagen, J. Prümper, J. Wagner:
Handbuch der Bildschirmarbeit
Neuwied, Kriftel (Luchterhand-Verlag ), 3.Auflage 2002
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Letzte Änderung: 02.06.2005
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