Blendungen

Autorin: Ulla Wittig-Goetz
Übersicht
- Blendungen am Bildschirmarbeitsplatz sind zu vermeiden.
- Auch die Bildschirmarbeitsverordnung fordert das.
- Die richtige Auswahl und Anordnung von Leuchten verhindert Blendungen.
- Beim Aufstellen der Bildschirme und beim Mobiliar gilt es, Gestaltungshinweise zu beachten.
- So dürfen die Monitore nicht direkt am oder vor dem Fenster stehen.
Übersicht
- Blendungen am Bildschirmarbeitsplatz sind zu vermeiden.
- Auch die Bildschirmarbeitsverordnung fordert das.
- Die richtige Auswahl und Anordnung von Leuchten verhindert Blendungen.
- Beim Aufstellen der Bildschirme und beim Mobiliar gilt es, Gestaltungshinweise zu beachten.
- So dürfen die Monitore nicht direkt am oder vor dem Fenster stehen.
Das stört: Direktblendung und Reflexblendung
Blendungen entstehen entweder durch eine im Blickfeld liegende Lichtquelle oder durch Reflexe einer Lichtquelle auf einer glänzenden oder sehr hellen Oberfläche. So kommt es zur Direktblendung durch unzureichend abgeschirmte Lampen, zu hohe Leuchtdichten freistrahlender Leuchten und die Sonne.
Reflexe auf dem Monitor erzeugt bspw. ein hinter dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin liegendes Fenster, das sich auf der Bildschirmfläche spiegelt. Auch extrem helle Wände und Möbeloberflächen können störende Spiegelungen hervorrufen.
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| Bild 1: Spiegelung durch helle Fensterflächen im Rücken |
Bild 2: Spiegelung von Leuchten |
(Quelle: Bildschirmarbeitsplätze: Anordnung und Aufstellung, Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung, Wiesbaden 1996)
Bildschirmarbeitsverordnung
Gestaltungsmaßnahmen
Blendungen lassen sich verhindern, wenn Folgendes berücksichtigt wird:
- Leuchten parallel zum Fenster und zur Blickrichtung anordnen,
- entspiegelte Prismenleuchten oder Spiegelrasterleuchten mit nicht spiegelnden Rastern verwenden,
- am besten eignet sich ein Mix aus indirekter Beleuchtung und Arbeitsplatzleuchten ,
- das Licht der Leuchten oder das Tageslicht sollen schräg seitlich auf das Arbeitsfeld treffen.
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Bild 3: Indirekte Beleuchtung. |
Anordnung im Raum
Damit keine Blendwirkungen entstehen, dürfen Bildschirme nicht direkt am Fenster (Mindestabstand 60 cm) und nicht davor oder vor sehr hellen Flächen aufgestellt werden. Sie stehen korrekt, wenn die Blickrichtung parallel zur Fensterfront verläuft. Verursachen lange Fensterfronten Blendungen, bieten dicht vor und/oder hinter dem Arbeitsplatz platzierte Stellwände einen Schutz.
Bild 4: Leuchtbänder parallel zur Blickrichtung |
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Sonnenschutz
Gesundheitsbeschwerden
Mobiliar und Wände
Der Servicebereich
Rechtsquellen und Normen
Gesetze und Verordnungen
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- § 4 Anforderungen an die Gestaltung
- Anhang Nr. 10, 15 u. 16
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Anhang 3.4
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
- Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2007
- GUV-Informationen GUV-I650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Bundesverband der Unfallkassen 2006 (Nachdruck der BGI 650 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
- Berufsgenossenschaftliche Information BGI 742: Arbeiten an Bildschirmgeräten. Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften 2009
- Berufsgenossenschaftliche Information BGI 827: Sonnenschutz im Büro. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2005
Normen
- DIN 5035: Beleuchtung mit künstlichem Licht,
- Teil 1 Tageslicht in Innenräumen
- Teil 7 Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen,
- Teil 8 Arbeitsplatzleuchten; Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung
- DIN 5034: Tageslicht in Innenräumen
- Teil 1 Allgemeine Anforderungen
- Teil 1 Allgemeine Anforderungen
Literatur
Zum Vertiefen:
Peter Martin:
Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz.
in: Computer und Arbeit 12/2007, AIB-Verlag www.aib-verlag.de
als download verfügbar:
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195 KB
ERGONOMIC Institut:
Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen - Neue Regelungen, neue Konzepte, neue Lösungen,
Tagungsband, Berlin 2001,
Internet: www.ergonomic.de und www.cyberlux.de
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Letzte Änderung: 05.07.2005




