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Arbeit im Büro gesund gestalten

Grundwissen
Blendungen

Autorin: Ulla Wittig-Goetz

Übersicht

  • Blendungen am Bildschirmarbeitsplatz sind zu vermeiden.
  • Auch die Bildschirmarbeitsverordnung fordert das.
  • Die richtige Auswahl und Anordnung von Leuchten verhindert Blendungen.
  • Beim Aufstellen der Bildschirme und beim Mobiliar gilt es, Gestaltungshinweise zu beachten.
  • So dürfen die Monitore nicht direkt am oder vor dem Fenster stehen.

 
Spiegelungen, Reflexionen und Blendungen am Bildschirmarbeitsplatz beeinträchtigen das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Mit einem Maßnahmemix lassen sie sich vermeiden.

Das stört: Direktblendung und Reflexblendung

Blendungen entstehen entweder durch eine im Blickfeld liegende Lichtquelle oder durch Reflexe einer Lichtquelle auf einer glänzenden oder sehr hellen Oberfläche. So kommt es zur Direktblendung durch unzureichend abgeschirmte Lampen, zu hohe Leuchtdichten freistrahlender Leuchten und die Sonne.  

Reflexe auf dem Monitor erzeugt bspw. ein hinter dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin liegendes Fenster, das sich auf der Bildschirmfläche spiegelt. Auch extrem helle Wände und Möbeloberflächen können störende Spiegelungen hervorrufen. 

Blendung-1              Blendung-2
Bild 1: Spiegelung durch helle
Fensterflächen im Rücken
 
Bild 2: Spiegelung von Leuchten

(Quelle: Bildschirmarbeitsplätze: Anordnung und Aufstellung, Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung, Wiesbaden 1996)  

Bildschirmarbeitsverordnung

Die Bildschirmarbeitsverordnung legt fest, dass durch die Gestaltung des Computerarbeitsplatzes und durch seine Beleuchtung Blendeffekte auf dem Monitor und sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden sind. Bei der Einrichtung der Arbeitsplätze ist zu beachten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. 
  

Gestaltungsmaßnahmen

Blendungen lassen sich verhindern, wenn Folgendes berücksichtigt wird:

  • Leuchten parallel zum Fenster und zur Blickrichtung anordnen,
  • entspiegelte Prismenleuchten oder Spiegelrasterleuchten mit nicht spiegelnden Rastern verwenden,
  • am besten eignet sich ein Mix aus indirekter Beleuchtung und Arbeitsplatzleuchten ,
  • das Licht der Leuchten oder das Tageslicht sollen schräg seitlich auf das Arbeitsfeld treffen

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Bild 3: Indirekte Beleuchtung.
(Quelle: Computer Fachwissen, Heft 5/95; ergonomic-Institut Berlin)

Anordnung im Raum

Damit keine Blendwirkungen entstehen, dürfen Bildschirme nicht direkt am Fenster (Mindestabstand 60 cm) und nicht davor oder vor sehr hellen Flächen aufgestellt werden. Sie stehen korrekt, wenn die Blickrichtung parallel zur Fensterfront verläuft. Verursachen lange Fensterfronten Blendungen, bieten dicht vor und/oder hinter dem Arbeitsplatz platzierte Stellwände einen Schutz.

Bild 4: Leuchtbänder parallel zur Blickrichtung
(Quelle: Computer Fachwissen, Heft 5/95)
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Sonnenschutz

Die Fenster müssen über eine verstellbare Lichtschutzvorrichtung verfügen. 

Gesundheitsbeschwerden

Auf dem Bildschirm haben auch kleinste Reflexe eine große Bedeutung, weil man unbewusst eine Körperhaltung einnimmt, um den Blendungen auszuweichen. Aus einer dadurch bedingten Fehl- und Zwangshaltung können Muskelverspannungen im Schulter-Nacken-Arm-Bereich und Rückenprobleme resultieren. Wer Blendungen ausgesetzt ist, wird nervös, ermüdet schneller, macht mehr Fehler und muss sich eventuell mit Augenbeschwerden und Kopfschmerzen plagen.
 

Mobiliar und Wände

Reflexionen und Spiegelungen auf Arbeitsflächen lassen sich durch matte bis seidenmatte Oberflächen vermeiden. Auch für die Möbel in der Umgebung des Arbeitsplatzes empfiehlt sich ein mittlerer Reflexionsgrad von 20 bis 50 Prozent (zum Beispiel beige).
 
 

Der Servicebereich

Rechtsquellen und Normen

Gesetze und Verordnungen
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
    • § 4 Anforderungen an die Gestaltung
    • Anhang Nr. 10, 15 u. 16 
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • Anhang 3.4

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2007
  • GUV-Informationen GUV-I650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Bundesverband der Unfallkassen 2006 (Nachdruck der BGI 650 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 742: Arbeiten an Bildschirmgeräten. Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften 2009
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 827: Sonnenschutz im Büro. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2005
Normen
  • DIN 5035: Beleuchtung mit künstlichem Licht,
    • Teil 1 Tageslicht in Innenräumen 
    • Teil 7  Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen,
    • Teil 8 Arbeitsplatzleuchten; Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung
  • DIN 5034: Tageslicht in Innenräumen 
    • Teil 1 Allgemeine Anforderungen

Literatur

Literaturmarker Zum Vertiefen:  

Peter Martin:
Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz.
in: Computer und Arbeit 12/2007, AIB-Verlag www.aib-verlag.de
als download verfügbar: download  195 KB 

ERGONOMIC Institut:
Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen - Neue Regelungen, neue Konzepte, neue Lösungen,
Tagungsband, Berlin 2001,
Internet: www.ergonomic.de und www.cyberlux.de

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Letzte Änderung: 05.07.2005

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Rechtsquellen
  • Bildschirmarbeits-
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