ergo online
Arbeit im Büro gesund gestalten

Grundwissen
Beleuchtung

Autorin: Ulla Wittig-Goetz

Übersicht

  • Die Beleuchtung lässt sich an das Sehvermögen des Nutzers und die Arbeitsaufgabe anpassen.
  • Der Raum ist gleichmäßig ausgeleuchtet.
  • Im Blickfeld werden hohe Kontraste vermieden.
  • Es existiert eine Sichtverbindung nach außen.
  • Tageslicht ist ausreichend vorhanden.
  • Die Fenster sind mit verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen ausgestattet.
  • Decken- oder Stehleuchten blenden nicht und strahlen möglichst indirekt.
  • Optimal ist eine Kombination aus Indirekt-/Direktbeleuchtung plus individuellen Arbeitsplatzleuchten.
  • Mit der neuesten Lichttechnik läßt sich Sehergonomie, Flexibilität und Energieeinsparung kombinieren.

Die Beleuchtung beeinflusst das Wohlbefinden. Doch noch immer sind ein Großteil der Büroarbeitsplätze unterbelichtet oder anders falsch beleuchtet. Dabei gibt es einfache Lösungen.

Die richtige Beleuchtung schont die Augen

Gutes Sehen setzt einen korrekt beleuchteten Bildschirmarbeitsplatz voraus und schafft damit die Voraussetzung für schnelles und fehlerfreies Erkennen der Bildschirmanzeige. Eine ergonomisch durchdachte Beleuchtung verhindert Kopfschmerzen, Augenbeschwerden, Nervosität und Ermüdungserscheinungen. Seit einiger Zeit werden schlechte Lichtverhältnisse, nämlich zu helles Licht, zu hohe Kontraste, Blendungen oder Spiegelungen für eine der wesentlichen Ursachen des Sick-Building-Syndroms gehalten. 

Wenn die Beleuchtung nicht stimmt, kommt es auch eher zu Zwangs- und Fehlhaltungen, weil man unbewusst Reflexblendungen ausweichen will. Dies kann Beschwerden im Schulter-Nacken-Arm-Bereich auslösen.

Merkmale guter Beleuchtung

Beleuchtungsniveau

Eine zu starke oder grelle Beleuchtung erschwert die visuelle Wahrnehmung am Bildschirm. Man sieht aber auch dann schlecht, wenn es nicht hell genug ist. Die Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux, soll ausreichend groß sein, ohne den Raum und die Bildschirmumgebung zu stark auszuleuchten. 

Bereichssymbol_ Unterverzeichnis Am Bildschirmarbeitsplatz reicht eine Beleuchtung in Arbeitstischhöhe von etwa 500 Lux, im Umgebungsbereich von mindestens 300 Lux. Die Beleuchtungsanlage ist von einem Fachmann zu planen, der auch einen Wartungsplan festlegen sollte. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Beleuchtungsstärke mit der Zeit nachlässt (Verschmutzung bzw. Alterung).

Die Beleuchtungsstärken müssen stimmen

Es gelten folgende Richtwerte für die Beleuchtungsstärke:

  • 300 Lux für Arbeitsplätze in Fensternähe oder als Mindestbeleuchtungsstärke im Raum,
  • 500 Lux für Arbeitsplätze in Büroräumen im Bereich des Bildschirmarbeitsplatzes,
  • mehr als 500 Lux für besondere Aufgaben, wie z.B. bei CAD (computerunterstütztes Konstruieren)
  • bis 750 Lux im Bereich der Arbeitsplatzleuchte zum Lesen
  • zirka 750 Lux in Großraumbüros, wenn der gesamte Raum ausreichend hell ausgeleuchtet werden soll.

Bedürfnisse unterscheiden sich

Ältere Mitarbeiter benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz als jüngere. Auch die Blendempfindlichkeit nimmt mit dem Alter zu. Das erfordert individuelle Beleuchtungsverhältnisse. Die Bildschirmarbeitsverordnung verlangt, dass die Beleuchtung dem individuellen Sehvermögen anzupassen ist. 

Bereichssymbol_ Unterverzeichnis Dies kann durch getrennt schaltbare Leuchtbänder, Dimmer oder eine zusätzliche Arbeitsplatzleuchte möglich gemacht werden.

Die Sehanforderungen wechseln
Ob Aktenstudium, Besucherverkehr oder Arbeit am Bildschirm - die Beleuchtung muss auf die jeweilige Arbeitsaufgabe  abgestimmt werden. Dies sieht eine neue Norm vor. Die DIN EN 9241-6 unterstreicht zudem die Bedeutung des Tageslichts für Gesundheit sowie Wohlbefinden und sie räumt  den Beschäftigten mehr Einfluss auf die Gestaltung der Lichtverhältnisse ein.

Kontraste, Leuchtdichten
Beleuchtung: Kontraste am Fenster und BildschirmDer Raum sollte möglichst gleichmäßig hell sein, damit sich das Auge nicht ständig neu einstellen muss. Zu hohe Kontraste können ebenso vorzeitig ermüden wie ein kontrastloser, monotoner Raumeindruck.

Bild 1: Augenbelastung durch zu hohe   Helligkeitsunterschiede
(Quelle: TBS Oberhausen: Ergonomieprüfer, 1997)

Deckenleuchten für Bildschirmarbeitsplätze sollten das Licht diffus streuen. Hierzu werden Spiegelraster oder indirekt strahlende Leuchten benutzt.

 

Bild 2: Spiegelraster- Einbauleuchte mit Dreibanden-Leuchtstofflampen für die bildschirmgerechte Allgemeinbeleuchtung.
(Quelle: Fördergemeinschaft Gutes Licht)

Beleuchtung: Leuchtdichten im RaumDie Leuchtdichte sollte ausgewogen sein. Zwischen der hellsten und dunkelsten Fläche in der näheren Arbeitsumgebung, also zwischen Bildschirm, Wand und Arbeitstischen ist ein Verhältnis 3:1 anzustreben. Zwischen Arbeitsfläche und weiterer Umgebung höchstes 10:1.

Bild 3: Leuchtdichtewerte in cd/m2 (Candela pro Quadratmeter).
(Quelle: Fördergemeinschaft Gutes Licht: Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude, Frankfurt/M. 2003)

Lichtfarbe
Die Farbgestaltung in einem Raum beeinflusst das Wohlbefinden. Für die Bildschirmarbeit sind neutral- oder warmweiße Lichtfarben geeignet.

Tageslicht
Der Raum sollte eine Sichtverbindung nach draußen haben. Die Fenster sind mit verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen zu versehen. Künstliches Licht kann Tageslicht nicht ersetzen. Gesundheitsstörungen nehmen mit der Entfernung des Arbeitsplatzes vom Fenster zu, das haben einige Forschungen nachgewiesen.

Direktbeleuchtung

Direkt strahlende Beleuchtungssysteme werden in der Praxis am häufigsten eingesetzt. Dabei strahlen mehr oder weniger blendfrei konstruierte Deckenleuchten den Arbeitsplatz von beiden Seiten tief an. Sind allerdings Bildschirm und Deckenleuchten nicht exakt nach Norm positioniert und andere Gegenstände im Zimmer nicht durchweg mit matten Oberflächen ausgestattet, entstehen Blendungen. Auch schmal geschnittene Räumlichkeiten verhindern die richtige Anordnung der Bildschirme zwischen zwei parallel zur Fensterfront verlaufenden Lichtbändern.

Bild 4: Direktbeleuchtung durch Spiegelrasterleuchten mit Tiefenstrahlcharakteristik. (Quelle: Computer Fachwissen, Heft 5/95; ergonomic- Institut Berlin)

Der gesamte Lichtstrom ist auf die Arbeitsebene gerichtet - nur zu empfehlen bei Räumen mit einer lichten Höhe über 3 Meter und bei Arbeitsmitteln mit matter Oberfläche. Nachteilig können hier auch Reflexe auf den Arbeitsmitteln oder zu harte Schattenbildungen sein. 

Indirekte Beleuchtung mit zusätzlicher Arbeitsplatzleuchte

Eine ergonomisch günstigere Lösung stellt eine indirekte Allgemeinbeleuchtung dar, denn sie vermeidet Blendungen und zu hohe Beleuchtungsstärken. Eine reine Indirektbeleuchtung nutzt Decke und Wandflächen zur Reflexion, das Licht kann hier zu diffus und monoton sein, die Decke zu hell. Deshalb sollte dieses Belechtungskonzept mit einer Arbeitsplatzleuchte für die individuelle Lichtgestaltung kombiniert werden. Als Nachteil gilt auch, dass Leuchten, die ausschließlich indirektes Licht erzeugen, in niedrigen Räumen schwer und dunkel über dem Arbeitsplatz hängen.

Bild 5: Indirekt-Beleuchtung plus Arbeitsplatzleuchte. Gutes Beleuchtungssystem, flexibel und individuell steuerbar.
(Quelle: Computer Fachwissen, Heft 5/95; ergonomic- Institut Berlin).

 

 

Indirekt-/Direktbeleuchtung

Eine Kombination aus indirekter und direkter Beleuchtung vereinbart die Vorteile beider Beleuchtungskonzepte: gute Ausleuchtung des Raumes, reflexfreie Beleuchtung, ausgewogende Ausleuchtung, unabhängige Aufstellung des Arbeitsplatzes im Raum und Wohlbefinden.

Arbeitsplatzleuchte

Bei der Schreibtisch- bzw. Arbeitsplatzleuchte sind ebenfalls entblendete Modelle nach DIN 5035 Teil 8 auszuwählen. Sie sollte mindestens ein Fläche von 60 x 60 cm beleuchten und mit der Lichtfarbe der Allgemeinbeleuchtung übereinstimmen. Rechtshänder stellen ihre Lampe links und Linkshänder rechts auf den Arbeitstisch.

Arbeitsplatz- und Arbeitsbereichs-Stehleuchten

Diese Leuchten sind flexibel aufstellbar - am besten seitlich des Arbeitstisches -und ermöglichen eine individuelle Regelung des Lichtbedarfs am Arbeitsplatz oder an zwei gegenüberliegenden Arbeitspläten. Der Arbeitsbereich wird mit 500 Lux ausgeleuchtet, eine ausgewogenen Ausleuchtung des gesamten Raumes läßt sich über zusätzliche Deckenleuchten erreichen.

Energieeinsparende Konzepte

Wenn der gesamte Büroraum voll ausgeleuchtet werden soll, steigt damit der Energieverbrauch. In großen Unternehmen ein klar nachzurechnender Faktor, Wirtschaftlichkeit gehört zu einer guten Beleutungsplanung. Energieeinsparung sollte nun aber auf keinen Fall zur Vernachlässigung wichtiger ergonomischer Richtlinien für eine gute Beleuchtung bei der Bildschirmarbeit führen - Blendfreiheit, ausgewogende Ausleuchtung des Raumes, begrenzte Kontraste im direkten Blickfeld, individuelle Einstellbarkeit, ausreichende Beleuchtungsstärke, Tageslicht, Sonnnenschutz. Darauf verweist auch die europäische Norm DIN EN 12464.
 
Energiesparend sind folgende Maßnahmen:
  • Wahl von Lampen/Leuchtmitteln, Leuchten und Geräten: hohe Lichtausbeute der Lampen bzw. von Lampen und Vorschaltgeräten, Leuchten mit gutem Wirkungsgrad, Energiesparlampen, lange Lebensdauer und Wartungsfreundlichkeit der Leuchten
  • Beleuchtungskonzept: Kombination von dimmbaren Indirekt-Direkt-Stehleuchten für den Arbeitsbereich bzw. Arbeitsplatz, ausgelegt für 500 bis 750 Lux Beleuchtungsstärke,  mit einer Grundbeleuchtung des Raumes von 300 Lux
  • Steuerung: intelligente tageslichtabhängige Steuerung des Lichtbedarfs
  • bewegungsabhängige Schaltung von Standleuchten für den Arbeitsbereich in Kombination mit ausreichender Raumausleuchtung
  • Dimmer: Nutzung von Arbeitsplatzleuchten mit Dimmer in Kombination mit einer ausreichenden Arbeitsbereichsausleuchtung
  • regelmäßige Wartung.
 

Der Servicebereich

Rechtsquellen und Normen

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • § 4 Allgemeine Grundsätze
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • Anhang 1.6 Fenster und Oberlichter
    • Anhang 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
  • Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) 
    • 7/1 Sichtverbindung nach außen
    • 7/3 Künstliche Beleuchtung
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
    • Anhang Nr. 15 "Beleuchtung"
    • Anhang Nr. 16 "Blendung"

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft  2007
  • GUV-Informationen GUV-I650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Bundesverband der Unfallkassen 2006 (Nachdruck der BGI 650 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 742: Arbeiten an Bildschirmgeräten. Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften 2009
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 856: Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2008 
  • Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 131: Arbeitsplätze mit künstlicher Beleuchtung und Sicherheitsleitsysteme, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Normen
  • DIN 5034: Tageslicht in Innenräumen, Teil 1 und Teil 2
  • DIN 5035-7:2004: Beleuchtung mit künstlichem Licht, Teil E 7 Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung
  • DIN 5035-8:2007: Beleuchtung mit künstlichem Licht Teil 8 Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung
  • DIN EN ISO 9241-6: Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten (neu: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion), Teil 6 Leitsätze an die Arbeitsumgebung
  • DIN EN 124641:2002 : Licht und Beleuchtung, Teil 1 Beleuchtung von Arbeitsstätten: Arbeitsstätten in Innenräumen (hat die alte DIN 5035.7 abgelöst)

     

  • Übersicht über Normen und VDI-Richtlinien

Literatur

Literaturmarker Zum Einlesen:  

Peter Martin:
Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz.
in: Computer und Arbeit 12/2007, AIB-Verlag www.aib-verlag.de
als download verfügbar: download  195 KB 

Berufsgenossenschaft Energie-Textil-Elektro-Medienerzeugnisse BG ETEM (Hrsg.):
Das Medienbüro. Gestaltung von Arbeitsplätzen für Konzeption und elektronische Produktion von Bild und Text.
Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung. Wiesbaden 2009

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:
Gesundheit im Büro. Fragen und Antworten
Hamburg 2005 

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:
Lern- und Informationsprogramm "Ergonomie im Büro" - online
www.vbg.de Themenseite Büro  

Peter Martin, Jochen Prümper, Gerd von Harten:
Ergonomie-Prüfer zur Beurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen (ABETO).
Frankfurt/Main (Bund-Verlag) 2008  

Ahmet Cakir:
Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung – individuell!
In: Computer-Fachwissen  Heft 4/2005, AIB-Verlag, (heute: Computer und Arbeit)

Wolfgang Fricke:
Die Quadratur des (Licht-)Kreises?
In: Computer-Fachwissen Heft 2/2005, AIB-Verlag, (heute: Computer und Arbeit)
 

Literaturmarker Zum Vertiefen:  

Fördergemeinschaft Gutes Licht:
Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude.
Frankfurt /M. 2003, auch als Download unter www.licht.de/ 

Wolfgang Cornelius:
Beleuchtung von Arbeitsstätten.
hg. von ILO - Internation Labour Organization, deutsche Übersetzung des englischen ILO-Originalbeitrags „Lighting in the Workplace", verfügbar in Download-Area 

Bücher und Broschüren zu Sehen und Beleuchtung

Verwandte Themen

Letzte Änderung: 29.8.2008

Logo Ergo Online
© 2009 Gesellschaft Arbeit und Ergonomie - online e.V.

Rechtsquellen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstätten-
    verordnung (ArbStättV) 

mehr
Literaturtipps
  • Peter Martin:
    Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz

mehr

als download zur Verfügung gestellt von

 

ergo-online®-Tipps
Verwandte Themen
Inhaltsverzeichnis
Bezug des Regelwerks