Beleuchtung

Autorin: Ulla Wittig-Goetz
Übersicht
- Die Beleuchtung lässt sich an das Sehvermögen des Nutzers und die Arbeitsaufgabe anpassen.
- Der Raum ist gleichmäßig ausgeleuchtet.
- Im Blickfeld werden hohe Kontraste vermieden.
- Es existiert eine Sichtverbindung nach außen.
- Tageslicht ist ausreichend vorhanden.
- Die Fenster sind mit verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen ausgestattet.
- Decken- oder Stehleuchten blenden nicht und strahlen möglichst indirekt.
- Optimal ist eine Kombination aus Indirekt-/Direktbeleuchtung plus individuellen Arbeitsplatzleuchten.
- Mit der neuesten Lichttechnik läßt sich Sehergonomie, Flexibilität und Energieeinsparung kombinieren.
Die richtige Beleuchtung schont die Augen
Gutes Sehen setzt einen korrekt beleuchteten Bildschirmarbeitsplatz voraus und schafft damit die Voraussetzung für schnelles und fehlerfreies Erkennen der Bildschirmanzeige. Eine ergonomisch durchdachte Beleuchtung verhindert Kopfschmerzen, Augenbeschwerden, Nervosität und Ermüdungserscheinungen. Seit einiger Zeit werden schlechte Lichtverhältnisse, nämlich zu helles Licht, zu hohe Kontraste, Blendungen oder Spiegelungen für eine der wesentlichen Ursachen des Sick-Building-Syndroms gehalten.
Wenn die Beleuchtung nicht stimmt, kommt es auch eher zu Zwangs- und Fehlhaltungen, weil man unbewusst Reflexblendungen ausweichen will. Dies kann Beschwerden im Schulter-Nacken-Arm-Bereich auslösen.
Merkmale guter Beleuchtung
Beleuchtungsniveau
Eine zu starke oder grelle Beleuchtung erschwert die visuelle Wahrnehmung am Bildschirm. Man sieht aber auch dann schlecht, wenn es nicht hell genug ist. Die Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux, soll ausreichend groß sein, ohne den Raum und die Bildschirmumgebung zu stark auszuleuchten.
Am Bildschirmarbeitsplatz reicht eine Beleuchtung in Arbeitstischhöhe von etwa 500 Lux, im Umgebungsbereich von mindestens 300 Lux. Die Beleuchtungsanlage ist von einem Fachmann zu planen, der auch einen Wartungsplan festlegen sollte. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Beleuchtungsstärke mit der Zeit nachlässt (Verschmutzung bzw. Alterung).
Die Beleuchtungsstärken müssen stimmen
Es gelten folgende Richtwerte für die Beleuchtungsstärke:
- 300 Lux für Arbeitsplätze in Fensternähe oder als Mindestbeleuchtungsstärke im Raum,
- 500 Lux für Arbeitsplätze in Büroräumen im Bereich des Bildschirmarbeitsplatzes,
- mehr als 500 Lux für besondere Aufgaben, wie z.B. bei CAD (computerunterstütztes Konstruieren)
- bis 750 Lux im Bereich der Arbeitsplatzleuchte zum Lesen
- zirka 750 Lux in Großraumbüros, wenn der gesamte Raum ausreichend hell ausgeleuchtet werden soll.
Bedürfnisse unterscheiden sich
Ältere Mitarbeiter benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz als jüngere. Auch die Blendempfindlichkeit nimmt mit dem Alter zu. Das erfordert individuelle Beleuchtungsverhältnisse. Die Bildschirmarbeitsverordnung verlangt, dass die Beleuchtung dem individuellen Sehvermögen anzupassen ist.
Dies kann durch getrennt schaltbare Leuchtbänder, Dimmer oder eine zusätzliche Arbeitsplatzleuchte möglich gemacht werden.
Die Sehanforderungen wechseln
Kontraste, Leuchtdichten
Der Raum sollte möglichst gleichmäßig hell sein, damit sich das Auge nicht ständig neu einstellen muss. Zu hohe Kontraste können ebenso vorzeitig ermüden wie ein kontrastloser, monotoner Raumeindruck.Bild 1: Augenbelastung durch zu hohe Helligkeitsunterschiede
(Quelle: TBS Oberhausen: Ergonomieprüfer, 1997)

Deckenleuchten für Bildschirmarbeitsplätze sollten das Licht diffus streuen. Hierzu werden Spiegelraster oder indirekt strahlende Leuchten benutzt.
Bild 2: Spiegelraster- Einbauleuchte mit Dreibanden-Leuchtstofflampen für die bildschirmgerechte Allgemeinbeleuchtung.
(Quelle: Fördergemeinschaft Gutes Licht)
Die Leuchtdichte sollte ausgewogen sein. Zwischen der hellsten und dunkelsten Fläche in der näheren Arbeitsumgebung, also zwischen Bildschirm, Wand und Arbeitstischen ist ein Verhältnis 3:1 anzustreben. Zwischen Arbeitsfläche und weiterer Umgebung höchstes 10:1.
Bild 3: Leuchtdichtewerte in cd/m2 (Candela pro Quadratmeter).
(Quelle: Fördergemeinschaft Gutes Licht: Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude, Frankfurt/M. 2003)
Lichtfarbe
Tageslicht
Direktbeleuchtung
Bild 4: Direktbeleuchtung durch Spiegelrasterleuchten mit Tiefenstrahlcharakteristik. (Quelle: Computer Fachwissen, Heft 5/95; ergonomic- Institut Berlin)
Der gesamte Lichtstrom ist auf die Arbeitsebene gerichtet - nur zu empfehlen bei Räumen mit einer lichten Höhe über 3 Meter und bei Arbeitsmitteln mit matter Oberfläche. Nachteilig können hier auch Reflexe auf den Arbeitsmitteln oder zu harte Schattenbildungen sein.
Indirekte Beleuchtung mit zusätzlicher Arbeitsplatzleuchte

Bild 5: Indirekt-Beleuchtung plus Arbeitsplatzleuchte. Gutes Beleuchtungssystem, flexibel und individuell steuerbar.
(Quelle: Computer Fachwissen, Heft 5/95; ergonomic- Institut Berlin).
Indirekt-/Direktbeleuchtung
Arbeitsplatzleuchte
Arbeitsplatz- und Arbeitsbereichs-Stehleuchten
Energieeinsparende Konzepte
-
Wahl von Lampen/Leuchtmitteln, Leuchten und Geräten: hohe Lichtausbeute der Lampen bzw. von Lampen und Vorschaltgeräten, Leuchten mit gutem Wirkungsgrad, Energiesparlampen, lange Lebensdauer und Wartungsfreundlichkeit der Leuchten
-
Beleuchtungskonzept: Kombination von dimmbaren Indirekt-Direkt-Stehleuchten für den Arbeitsbereich bzw. Arbeitsplatz, ausgelegt für 500 bis 750 Lux Beleuchtungsstärke, mit einer Grundbeleuchtung des Raumes von 300 Lux
-
Steuerung: intelligente tageslichtabhängige Steuerung des Lichtbedarfs
-
bewegungsabhängige Schaltung von Standleuchten für den Arbeitsbereich in Kombination mit ausreichender Raumausleuchtung
-
Dimmer: Nutzung von Arbeitsplatzleuchten mit Dimmer in Kombination mit einer ausreichenden Arbeitsbereichsausleuchtung
-
regelmäßige Wartung.
Der Servicebereich
Rechtsquellen und Normen
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 4 Allgemeine Grundsätze
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Anhang 1.6 Fenster und Oberlichter
- Anhang 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
- Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
- 7/1 Sichtverbindung nach außen
- 7/3 Künstliche Beleuchtung
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Anhang Nr. 15 "Beleuchtung"
- Anhang Nr. 16 "Blendung"
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
- Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2007
- GUV-Informationen GUV-I650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Bundesverband der Unfallkassen 2006 (Nachdruck der BGI 650 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
- Berufsgenossenschaftliche Information BGI 742: Arbeiten an Bildschirmgeräten. Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften 2009
- Berufsgenossenschaftliche Information BGI 856: Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2008
- Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 131: Arbeitsplätze mit künstlicher Beleuchtung und Sicherheitsleitsysteme, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Normen
- DIN 5034: Tageslicht in Innenräumen, Teil 1 und Teil 2
- DIN 5035-7:2004: Beleuchtung mit künstlichem Licht, Teil E 7 Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung
- DIN 5035-8:2007: Beleuchtung mit künstlichem Licht Teil 8 Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung
- DIN EN ISO 9241-6: Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten (neu: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion), Teil 6 Leitsätze an die Arbeitsumgebung
- DIN EN 124641:2002 : Licht und Beleuchtung, Teil 1 Beleuchtung von Arbeitsstätten: Arbeitsstätten in Innenräumen (hat die alte DIN 5035.7 abgelöst)
- Übersicht über Normen und VDI-Richtlinien
Literatur
Zum Einlesen:
Peter Martin:
Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz.
in: Computer und Arbeit 12/2007, AIB-Verlag www.aib-verlag.de
als download verfügbar:
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195 KB
Berufsgenossenschaft Energie-Textil-Elektro-Medienerzeugnisse BG ETEM (Hrsg.):
Das Medienbüro. Gestaltung von Arbeitsplätzen für Konzeption und elektronische Produktion von Bild und Text.
Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung. Wiesbaden 2009
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:
Gesundheit im Büro. Fragen und Antworten
Hamburg 2005
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:
Lern- und Informationsprogramm "Ergonomie im Büro" - online
www.vbg.de Themenseite Büro
Peter Martin, Jochen Prümper,
Frankfurt/Main (Bund-Verlag) 2008
Ahmet Cakir:
Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung – individuell!
In: Computer-Fachwissen Heft 4/2005, AIB-Verlag, (heute: Computer und Arbeit)
Die Quadratur des (Licht-)Kreises?
In: Computer-Fachwissen Heft 2/2005, AIB-Verlag, (heute: Computer und Arbeit)
Zum Vertiefen:
Fördergemeinschaft Gutes Licht:
Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude.
Frankfurt /M. 2003, auch als Download unter www.licht.de/
Wolfgang Cornelius:
Beleuchtung von Arbeitsstätten.
hg. von ILO - Internation Labour Organization, deutsche Übersetzung des englischen ILO-Originalbeitrags „Lighting in the Workplace", verfügbar in Download-Area
Bücher und Broschüren zu Sehen und Beleuchtung
Verwandte Themen
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- Blendung
- ergo-online Tipp: Sehbedingungen selbst beeinflussen
- Bildschirm - Monitor
- Einzelplatzleuchte und Allgemeinbeleuchtung
- Wann stimmen die Umgebungsfaktoren am Arbeitsplatz?
- Bildschirmaufstellung
- Farben
- Auge und Bildschirmarbeit
- Raumbedarf und Arbeitsplatzfläche
Letzte Änderung: 29.8.2008



