Sommer im Büro: Helle Kleidung und Bananen
Neue Arbeitsstättenregel fordert Schutzmaßnahmen
Nachdem die Sonne sich in diesem Frühjahr eher wenig gezeigt hat, erwarten die Wetterexperten für den Juli nach einem wechselhaften Monatsbeginn eine beständige Hitzeperiode. Wenn das Thermometer über 30 Grad zeigt, kann selbst der schönste Büro-Job zur Belastung werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einige Tipps zusammengestellt, die helfen, die Zeit bis zum Feierabend erträglicher zu gestalten.
Das Lüften des Arbeitsraums sollte in die frühen Morgenstunden verlegt werden. "Am effektivsten ist es, wenn man die gegenüberliegenden Fenster oder Türen öffnet", weiß Dr. Kersten Bux, Klimaexperte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Statt heißer Mittagsluft strömt so kühle Nachtluft in den Raum. Wenn im Büro eine Klimaanlage installiert ist, sollte diese dennoch nicht überstrapaziert werden. Denn ist die Temperaturdifferenz nach draußen zu groß, droht beim Gang ins Freie ein Hitzekollaps. Mehr als sechs Grad sollte die Raumlufttemperatur daher nicht unter der Außenlufttemperatur liegen.
In der neuen am 23. Juni bekannt gemachten Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ist für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten enthalten. Demnach können Beschäftigte bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C bis +35 °C und auch darüber hinaus dort weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. "Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf zum Beispiel klimatisierte Räume oder 'hitzefrei'", erklärt Dr. Kersten Bux. "Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen hoher Temperaturen zu mildern. Schließlich steigen mit der Temperatur die körperliche Beanspruchung und die Unfallgefahr, während Konzentration und Leistungsfähigkeit sinken."
Weitere Infos und Tipps in einer Pressemeldung der BAuA.
Quelle/Urheber: BAuA/ergoRed




