Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen
Gesetzliche Unfallversicherung startet Informationskampagne
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Sie sorgt damit für Rechtssicherheit und betrieblichen Frieden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angesichts einer aktuellen dimap-Umfrage hin, nach der nur einer von fünf Arbeitgebern die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die Unfallversicherung kennt.
"Als Mitglied von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen Unternehmen keine Schadensersatzansprüche ihrer Angestellten fürchten", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Umso mehr hat es uns überrascht, dass die Haftungsablösung als eine zentrale Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung so vielen Arbeitgebern unbekannt ist. Denn immerhin schützt sie die Betriebe damit vor Existenz bedrohenden Schadensersatzklagen." Das ist ein großer Vorteil im internationalen Vergleich: Klagen aufgrund von Asbest-Berufskrankheiten haben in den USA beispielsweise ganze Unternehmen an den Rand des Ruins gebracht.
"Die Unkenntnis über die Haftungsablösung zeichnet auch manchen Beitrag in der Diskussion um Reformen in der gesetzlichen Unfallversicherung aus", erläutert Breuer. Eine Informationskampagne soll nun auch zur Versachlichung dieser Diskussion beitragen.
Zentrales Element der Kampagne ist eine Serie auffälliger Anzeigen, mit deren Hilfe Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Haftungsablösung bekannter und ihre Leistungen gegenüber den Arbeitgebern transparenter machen wollen. Neben den Anzeigen gibt es einen Flyer sowie einen Internetauftritt unter www.dguv.de/wir-haften, der weitere Informationen zur Haftungsablösung enthält.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom Juni 2010.
Quelle/Urheber: DGUV/PolRed




