Übersicht

Ohne Beurteilung keine Verbesserung

Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungsmaßnahmen abgestellt oder gemindert werden.  

Mögliche Gefahrenquellen im Arbeitsprozess

Das Arbeitsschutzgesetz verweist allgemein auf mögliche Gefahrenquellen. Sie werden zum Beispiel für Bildschirmarbeit in der Bildschirmarbeitsverordnung oder für Arbeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung durch Gestaltungsanforderungen konkretisiert. Die Gefährdung kann gegeben sein durch: 

Die aufgezählten Gefährdungsbereiche im Gesetz sind nicht abschließend, es kommt auf die jeweilige betriebliche Situation an. Ausgangspunkt ist der grundsätzliche Anspruch, den der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz fordert: die Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Erkrankungen und die menschengerechte Gestaltung von Arbeit. Prävention, wie sie hier als Leitbild definiert wird, nutzt dem Unternehmen und den Beschäftigten, weil es Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhält. Die Gefährdungsbeurteilung ist Voraussetzung hierfür.
 
Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der dort möglichen Gefähdungen sollte entlang der Arbeitsprozesse im Unternehmen durchgeführt werden, denn nur so ist es möglich, Gefährdungen vollständig zu erfassen.

Verpflichtende Rechtsgrundlagen

Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzliche Vorschrift. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ist auch in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (Unfallverhütungsvorschrift) BGV A1 bzw. GUV V A1 "Grundsätze der Prävention" geregelt.  

Rechtlich bindende Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung

  • Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen
  • Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes
  • Beurteilung je nach Art der Tätigkeit
  • Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes/einer Tätigkeit aus

Arbeitsschutz-
gesetz
 § 5

  • Verpflichtung des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen
  • Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit
  • Anpassung an sich ändernden Gegebenheiten

Arbeitsschutz-
gesetz § 3

  • Bereithalten der erforderlichen Unterlagen zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung, den Maßnahmen und dem Ergebnis ihrer Überprüfung  je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

Arbeitsschutz-
gesetz § 6

  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeitsplätzen  insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher und psychsicher Belastungen
  • Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten unter Einbezug der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Sicherstellung fachkundiger Durchführung
  • Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel unter Berücksichtigigung von Gefährdungen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden, Ermittlung der notwendigen Prüfungen und Prüffristen

Bildschirmarbeits-
verordnung
 § 3

Arbeitsstätten- verordnung § 3

Betriebssischer- heitsverordnung § 3

  • Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen, Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen
  • Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen insbesondere dann, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben
  • Dokumentation des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung, der festgelegten Maßnahmen und des Ergebnisses ihrer Überprüfung
  • Auskunftspflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft zu allen Informationen über die im Betrieb getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes

BGV A1
§ 3

BGR A1 § 3

GUV V A1

Zusammenfassen

Grundsätzlich müssen alle Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Gleichartige Arbeitsplätze lassen sich zusammenfassen, wenn die Belastungsfaktoren vergleichbar sind. Gibt es nur ein Modell des Arbeitsstuhls, dann ist die Prüfung eines Exemplars ausreichend, abgesehen von möglichen Defekten. Auch vergleichbare Arbeitsprozesse können möglicherweise beispielhaft beurteilt werden.

Treten allerdings besondere gesundheitliche Beschwerden auf, so müssen sich die Maßnahmen zu ihrer Minderung in dem jeweiligen Einzelfall darauf ausrichten. Neben der Ermittlung der Belastungsfaktoren ist damit auch eine Ermittlung des Gesundheitsstatus, das heißt möglicher erhöhter Beanspruchungen notwendig. Denn schließlich geht es um die Ableitung wirksamer vorbeugender Verbesserungsmaßnahmen.

Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation

Die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Gefährdungen ist ein selbstverständlicher Schritt im systematischen Arbeitssschutz. Das kann z.B. die Prüfung der Wirkung technischer Maßnahmen sein, wie Lärmmessungen oder Befragungen der Betroffenen nach Einbau einer Lärmdämmung, oder die Prüfung der Umsetzung von Regeln zu sicherheitsgerechtem Verhalten, wie die Anweisung zur Nutzung von Aufstiegshilfen. 

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der Ergebnisse, der Maßnahmen und ihrer Überprüfung auf Wirksamkeit bietet die Grundlage, Entwicklungen nachzuvollziehen und Erfolge aufzuzeigen. Sie ist also nicht allein eine Nachweispflicht für die staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder die Berufsgenossenschaften, sondern ein Schritt zu einem Arbeitsschutzmanagement.
 

Anlässe der Beurteilung

Immer wenn 

muss eine erneute Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgen.

Beteiligung und Mitbestimmung

Die aktive Einbeziehung und Information der Beschäftigten ist sehr zu empfehlen. Die Beteiligung der Beschäftigten kann sich beziehen auf: 

Durch Partizipation werden Beschäftigte sensibilisiert und akzeptieren Verbesserungsmaßnahmen eher, wenn sie selbst daran mitarbeiten können. Das stärkt Eigenverantwortung für gesundheitsgerechtes Verhalten. 

Im Rahmen der Unterweisung haben die Beschäftigten das Recht, über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen Maßnahmen informiert zu werden. Ohne diese Informationen können sie sich nicht sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten. 

Und ohne die Abstimmung mit dem Betriebsrat oder Personalrat läßt sich das gesamt Verfahren nicht durchführen. Die betriebliche Interessenvertretung hat bei der Festlegung der konkreten Vorgehensweise und der Methoden ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei d er Festlegung der Maßnahmen gestaltet die betriebliche Interessenvertretung mit, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften abzusichern.

Fachkunde

Eine systematische Analyse aller möglichen Gefährdungen und ihre Beurteilung hinsichtlich des Risikos für die Sicherheit und die Gesundheit erfordert Fachkunde. Beratend stehen hierzu die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt zur Verfügung. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gehört nicht automatisch zu ihren Aufgaben, zumindest nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten.
Spezielle Fachkunde kann erforderlich sein bei der Prüfung der Arbeitsmittel auf Elektrosischerheit (Elektrofachkraft) oder der Lärmmessung zur Bestimmung des Beurteilungspegels (Fachkundenachweis Lärm).

Planung

Sinnvoll ist es, das Vorgehens zu planen, die verantwortlichen Personen, die Verfahrensschritte festzulegen und in größeren Betrieben ein Analyseteam zu bilden. Der Gesetzgeber schreibt keine konkrete Methode vor. Die Berufsgenossenschaften verweisen auf einen notwendigen SOLL-IST-Vergleich mit dem gesetzlichen Vorschriften und dem technischen Regelwerk. Werden diese als Beurteilungskriterien für das Gefährdungsrisiko genutzt, besteht Rechtssicherheit für die Verantwortlichen.

Kontinuierlicher Prozeß

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Die Verpflichtung Verbesserungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, macht es erforderlich, im Betrieb ein regelmäßiges Verfahren zur Gefährdungsanalyse zu etablieren. Auch fordert das Arbeitsschutzgesetz, die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. 

Damit wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess verankert, so wie alle anderen Prozesse des Qualitätsmanagements in einem Unternehmen.

Integration ins Management

Die Gefährdungsbeurteilung kann Bestandteil eines umfassenden Qualitätsentwicklungsprogramms sein und mit Aktivitäten wie Öko-Audit oder Reorganisationsprozessen verbunden werden. Die gesamte Unternehmenssteuerung mit Kennziffernsystemen, wie  z.B. die Balanced Scorecard, sollte die Arbeitsschutzmaßnahmen integrieren. Dann kann Arbeitsschutz effizient gemanaget werden. 

Zukünftig muss auch eine Zertifizierung eines "guten Arbeitsschutzsstandards" denkbar werden. Darüber wird in der Fachwelt bereits nachgedacht. In Großbetrieben werden Sicherheits- und Arbeitsschutzaudits regelmäßig durchgeführt und Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme genutzt. 

Besondere Anlässe

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber bei Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter die erforderlichen Maßnahmen zu ihrem Gesundheitsschutz zu treffen. Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz fordert dazu konkretisierend die rechtzeitige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Auch mögliche Gefährdungen durch Stress müssen hierbei berücksichtigt werden.
 
Kehrt ein erkrankter oder verunfallter Beschäftigter, oder ein Beschäftigter der schwerbehindert oder von Schwerbehinderung bedroht ist, in den Betrieb zurück, ist in einem Wiedereingliederungsgespräch nach SGB IX der Einsatz am alten Arbeitsplatz zu klären. Dies erfordert möglicherweise eine Analyse der dortigen Gefährdungen vor dem Hintergrund der Möglichkeiten des Rehabilitanten - auch wenn dies evt. nur vorübergehend ist. Eine Prüfung muss auch für einen Einsatz auf einen neuen Arbeitsplatz erfolgen.
 

Rechtsquellen und Normen

Gesetze und Verordnungen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
Auslegung und Rechtssprechung

Literatur

 

- Zum Einlesen:  

Die Gefährdungsbeurteilung - Grundlage des Arbeitsschutzes.
DGUV Forum, Nr. 9 2010, hg von Deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV - www.dguv.de

Schröder, Martina; Riesenberg, Dr. Horst:
Die Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerkschaften.
in: DGUV Forum Nr. 9 2010, verfügbar als  download   (264 kB)

Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.):
Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Aus der Praxis - für die Praxis: Handlungshilfe für Betriebsräte.
CD-ROM mit Arbeitsmaterialien und Checklisten, Düsseldorf 2006

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:
Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte)
Info-Map Hamburg 2005  

Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik:
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach dem Arbeitsschutzgesetz. Ein Wegweiser für Arbeitgeber und Beschäftigte
München 2003

Freie und Hansestadt Hamburg, Amt für Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktoren.
Handlungskonzept zur Beurteilung von Arbeitsplätzen. Hamburg 2001, als download unter http://ffh.hamburg.de (Merkblatt 41), bestellen unter: publicorder@bsg.hamburg.de oder www.arbeitsschutzpublikation.hamburg.de  

- Zum Vertiefen:  

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.):
Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute.
Loseblattsammlung, Bremerhaven (Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH) 1. Auflage 2010

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz:
Datenbank "Instrumente der Gefährdungsbeurteilung"
http://osha.europa.eu unter gute praktische Lösungen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Portal Gefährdungsbeurteilung mit Datenbank
www.gefaehrdungsbeurteilung.de  (vernetzt mit der Datenbank der Europ. Agentur)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.):
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation.
Abgestimmter Grundsatz zur methodischen Vorgehensweise der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und Unfallversicherungsträger. (Leitlinienpapier) 2008 , verfügbar als  download  (130 kB)

Sujet/Hans-Böckler-Stiftung/ver.di Genderpolitik (Hrsg.):
Arbeitsbedingungen beurteilen - geschlechtergerecht. Gender Mainstreaming in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Düsseldoft 2010, Bezug bei Gewerkschaft ver.di Berlin und Sujet Organisationsberatung Hamburg

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (Hrsg.):
Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder.
LV 52, Oktober 2009, download unter http://lasi.osha.de/docs/lv52.pdf

Gruber/Kittelmann/Mierdel:
Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung,
Bochum (Verlag Technik & Information), 9. überarbeitete Auflage 2008  

Peter Martin, Jochen Prümper, Gerd von Harten:
Ergonomie-Prüfer zur Beurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen (ABETO).
Frankfurt/Main (Bund-Verlag) 2008

Projekt Gute Arbeit:
StressBarometer: Psychische Belastungen beurteilen - aber wie?
Arbeitshilfe zur Ermittlung psychischer Belastungen im Betrieb, Broschüre mit CD, IG Metall, Frankfurt 2007, zu bestellen unter www.igmetall.de/shop  

Holm, Matthias/Geray, Max:
Intergration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung.
hg. von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, in Kooperation mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit INQA
Dortmund 2007, 2. Auflage, download unter www.inqa.de

Romahn, Regine:
Gefährdungsbeurteilungen.
hg. v. Hans-Böckler-Stiftung, Schriftenreihe Betriebs- und Dienstvereinbarungen,
Frankfurt (Bund-Verlag) 2005  

-Bücher und Broschüren zur Gefährdungsbeurteilung


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